Was bei Auslandsreisen mit Ritalin zu beachten ist
Datum: Freitag, dem 29. März 2019
Thema: Polen Infos


Ritalin gilt in den meisten Ländern als Betäubungsmittel. Oft gelten verschärfte Regeln beim Grenzübertritt, wenn man mit solchen Substanzen ins Ausland reisen möchte – bis hin zur Todesstrafe für die unerlaubte Einfuhr. Daher fragen sich Personen, die auf das Medikament angewiesen sind, was bei Auslandsreisen mit Ritalin zu beachten ist. Zwar darf man das Medikament in den meisten Fällen in der für die Zeitspanne des Aufenthalts benötigten Menge mit sich führen, doch es gibt, abhängig von der Destination, manchmal stark abweichende Bestimmungen.

Die Regeln der Schengen-Staaten sind einfach. Bei Auslandsaufenthalten bis zu 30 Tagen wird vom behandelnden Facharzt ein Dokument ausgestellt, das den therapeutischen Bedarf bestätigt. Das Formular wird von der Bundesopiumstelle zur Verfügung gestellt. Das Schriftstück ist vom zuständigen Gesundheitsamt zu beglaubigen. Ausschlaggebend für den Zuständigkeitsbereich ist die Adresse der Praxis des verordnenden Arztes. Zu den Vollanwenderstaaten des Abkommens und den Nicht-EU-Schengengebieten zählen derzeit (Oktober 2016): Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (ohne Überseegebiete), Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

Bei Aufenthalten in Gebiete außerhalb des Schengen-Raums ist die rechtliche Lage in dem jeweiligen Staat vor Beginn der Reise individuell zu klären. Wenn schriftliche Berechtigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln vorgeschrieben sind, ist meistens vorgesehen, dass die Botschaft des Ziellandes Auskünfte erteilt.

In den Vereinigten Arabischen Emiraten gelten für zahlreiche Medikamente Beschränkungen und Verbote für den Import. Auch Präparate auf Basis von Methylphenidat sind davon betroffen. In Dubai etwa drohen bei der illegalen Einfuhr von Medikamenten hohe Geld- und Haftstrafen. Vor der Reise ist bei den verantwortlichen Auslandsvertretungen eine gesonderte Genehmigung für die Einfuhr anzufordern.

Ein Staat, der es den Reisenden sehr einfach macht, ist Singapur: Dort genügt es, eine Liste der mitgeführten Medikamente an die Health Sciences Authority zu mailen und schon wenige Tage später erhält man die Bestätigung. Eine Bescheinigung des Arztes ist allerdings auch hier mitzuführen.

Die Mitnahme von Ritalin in die USA ist für den therapeutischen Eigenbedarf erlaubt. Um einer Konfiszierung zu entgehen, sind hier, ebenso wie in anderen amerikanischen Staaten, diverse Vorschriften zu beachten. Am Zoll ist eine ärztlich beglaubigte Begründung in englischer Sprache vorzulegen. Das Dokument muss bestätigt, dass die Arznei für den persönlichen Gebrauch vorgesehen und mit der verordneten Verpackung identisch ist. Darüber hinaus sind die Präparate bis zur Einnahme in der Originalverpackung zu belassen. Damit ist nicht der Umkarton gemeint, sondern in erster Linie die Umhüllung der Darreichungsform. Das kann zum Beispiel der Blister sein, aus dem die Tabletten herauszudrücken sind. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, ist es ratsam, keine einzelnen Blistereinheiten mitzuführen. Besser ist es, wenn man eine komplette Blisterkarte vorweisen kann.

Um sicherzustellen, dass der Urlaub nicht schon am Zoll mit einer unangenehmen Überraschung beginnt, ist es sinnvoll, die benötigten Informationen im Rahmen der Urlaubsplanung einzuholen. Bei Beachtung aller einschlägigen Regeln und Vorschriften steht einer erholsamen Reise nichts mehr im Wege.

Detaillierte Informationen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln durch Patienten bei Auslandsreisen finden Sie auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes bzw. unter den dort angegebenen Links.

Quelle und weitere Informationen:
Auslandsreisen mit Ritalin | lifestyle-hirndoping.com

Kontakt:
Kontakt:
Christy Winter GmbH
Devorah Wood
Brunnengasse 1
97447 Gerolzhofen

Telefon: 09382 124988
E-Mail: devorahwood(at)ok.de
(Weitere interessante Griechenland News, Infos & Tipps gibt es @ http://www.griechenland-news.net.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> devorahwood << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ritalin gilt in den meisten Ländern als Betäubungsmittel. Oft gelten verschärfte Regeln beim Grenzübertritt, wenn man mit solchen Substanzen ins Ausland reisen möchte – bis hin zur Todesstrafe für die unerlaubte Einfuhr. Daher fragen sich Personen, die auf das Medikament angewiesen sind, was bei Auslandsreisen mit Ritalin zu beachten ist. Zwar darf man das Medikament in den meisten Fällen in der für die Zeitspanne des Aufenthalts benötigten Menge mit sich führen, doch es gibt, abhängig von der Destination, manchmal stark abweichende Bestimmungen.

Die Regeln der Schengen-Staaten sind einfach. Bei Auslandsaufenthalten bis zu 30 Tagen wird vom behandelnden Facharzt ein Dokument ausgestellt, das den therapeutischen Bedarf bestätigt. Das Formular wird von der Bundesopiumstelle zur Verfügung gestellt. Das Schriftstück ist vom zuständigen Gesundheitsamt zu beglaubigen. Ausschlaggebend für den Zuständigkeitsbereich ist die Adresse der Praxis des verordnenden Arztes. Zu den Vollanwenderstaaten des Abkommens und den Nicht-EU-Schengengebieten zählen derzeit (Oktober 2016): Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (ohne Überseegebiete), Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

Bei Aufenthalten in Gebiete außerhalb des Schengen-Raums ist die rechtliche Lage in dem jeweiligen Staat vor Beginn der Reise individuell zu klären. Wenn schriftliche Berechtigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln vorgeschrieben sind, ist meistens vorgesehen, dass die Botschaft des Ziellandes Auskünfte erteilt.

In den Vereinigten Arabischen Emiraten gelten für zahlreiche Medikamente Beschränkungen und Verbote für den Import. Auch Präparate auf Basis von Methylphenidat sind davon betroffen. In Dubai etwa drohen bei der illegalen Einfuhr von Medikamenten hohe Geld- und Haftstrafen. Vor der Reise ist bei den verantwortlichen Auslandsvertretungen eine gesonderte Genehmigung für die Einfuhr anzufordern.

Ein Staat, der es den Reisenden sehr einfach macht, ist Singapur: Dort genügt es, eine Liste der mitgeführten Medikamente an die Health Sciences Authority zu mailen und schon wenige Tage später erhält man die Bestätigung. Eine Bescheinigung des Arztes ist allerdings auch hier mitzuführen.

Die Mitnahme von Ritalin in die USA ist für den therapeutischen Eigenbedarf erlaubt. Um einer Konfiszierung zu entgehen, sind hier, ebenso wie in anderen amerikanischen Staaten, diverse Vorschriften zu beachten. Am Zoll ist eine ärztlich beglaubigte Begründung in englischer Sprache vorzulegen. Das Dokument muss bestätigt, dass die Arznei für den persönlichen Gebrauch vorgesehen und mit der verordneten Verpackung identisch ist. Darüber hinaus sind die Präparate bis zur Einnahme in der Originalverpackung zu belassen. Damit ist nicht der Umkarton gemeint, sondern in erster Linie die Umhüllung der Darreichungsform. Das kann zum Beispiel der Blister sein, aus dem die Tabletten herauszudrücken sind. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, ist es ratsam, keine einzelnen Blistereinheiten mitzuführen. Besser ist es, wenn man eine komplette Blisterkarte vorweisen kann.

Um sicherzustellen, dass der Urlaub nicht schon am Zoll mit einer unangenehmen Überraschung beginnt, ist es sinnvoll, die benötigten Informationen im Rahmen der Urlaubsplanung einzuholen. Bei Beachtung aller einschlägigen Regeln und Vorschriften steht einer erholsamen Reise nichts mehr im Wege.

Detaillierte Informationen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln durch Patienten bei Auslandsreisen finden Sie auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes bzw. unter den dort angegebenen Links.

Quelle und weitere Informationen:
Auslandsreisen mit Ritalin | lifestyle-hirndoping.com

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